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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES DIENSTES „L’EXPO PERMANENTE“

Infopro Digital, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit dem Kapital von 1 045 200 Euro, eingetragen im Handelsregister RCS Nanterre unter der Nummer 490 727 633 und mit dem Geschäftssitz in 10 Place du Général de Gaulle F-92160 Antony, gibt die Website www.usinenouvelle.com heraus, die insbesondere eine Rubrik mit dem Namen L’Expo Permanente enthält, welche unter der universellen Adresse www.usinenouvelle.com/expo zugänglich ist.

Artikel 1: Definitionen

Der Kunde: jede im Bestellschein identifizierte juristische oder natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt und ein Abonnement für L’Expo Permanente abgeschlossen hat.

Der Inhalt alle Kommunikationselemente, die von dem Kunden übergeben wurden (Texte, Fotos usw.) und die die Produkte und Dienstleistungen beschreiben, die er dem Nutzer vorstellen möchte. Der Inhalt ist auf der Website im virtuellen Messestand enthalten.

Der Vertrag diese AGB und der oder die dafür geltenden Bestellscheine, die vom Kunden paraphiert und unterzeichnet wurden.

Ein Lead die Kontaktanbahnung zwischen dem Kunden und einem Nutzer, der sich für die vom Kunden auf seinem virtuellen Messestand ausgestellten Produkte und Dienstleistungen interessiert und der Infopro Digital ausdrücklich online oder telefonisch um diese Kontaktanbahnung gebeten hat.

Ein virtueller Messestand ein Online-Messestand in der Rubrik L’Expo Permanente, auf dem der Kunde seine Produkte oder Dienstleistungen für die Nutzer ausstellt.

Die Nutzer die Besucher von L’Expo Permanente die in ihrer Eigenschaft als Fachbesucher die virtuellen Messestände der Kunden konsultieren und möglicherweise um Kontaktanbahnung zu einem Kunden bitten könnten.

Artikel 2: Gegenstand

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Festlegung der Bedingungen des Abonnements für L’Expo Permanente. Im Rahmen dieses Abonnements stellt Infopro Digital dem Kunden gemäß den im Vertrag beschriebenen Modalitäten einen virtuellen Messestand sowie einen Dienst zur Herstellung von Leads zugunsten des Kunden zur Verfügung.

L’Expo Permanente ist ein Dienst, der Fachleuten vorbehalten ist, die sich an ein Fachpublikum wenden möchten.

Die Bestimmungen des Vertrags haben Vorrang vor jedem Dokument, das von dem Kunden ausgeht, insbesondere allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder Bestellscheinen.

Artikel 3: Beschreibung des Abonnements für L’Expo Permanente

3.1 Inhalt des Abonnements

Das Abonnement umfasst:

  • einen virtuellen Messestand;
  • ein Leads-Guthaben in Form eines „Leads-Heftes“.

3.1.1 Virtuelle Messestände

Die Merkmale des virtuellen Messestands, der von dem Kunden im Rahmen seines Abonnements gemietet wird, sind auf dem Bestellschein angegeben. Der Kunde erhält Zugangsdaten, die aus einer Zugangskennung (Login) und einem Passwort bestehen und ihm den Zugang zu seinem personalisierten Bereich ermöglichen.
Der Kunde kann nach seiner Wahl:

  • über das dafür vorgesehene personalisierte Interface selbst den Inhalt auf seinem virtuellen Messestand online stellen;
  • den Inhalt, der auf seinem virtuellen Messestand online bereitgestellt werden soll, Infopro Digital übergeben.

Der Dienst gilt am Tag der Eröffnung des virtuellen Messestands als erbracht. Zu diesem Zeitpunkt schickt Infopro Digital dem Kunden eine elektronische Mitteilung, mit der ihm seine Zugangsdaten (Zugangskennung (Login) und Passwort) übergeben werden, die ihm den Zugang zu seinem personalisierten Interface ermöglichen werden. Der Inhalt kann dann von dem Kunden so oft wie er es wünscht über dieses Interface aktualisiert werden.

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Erweiterung der vorgestellten geschäftlichen Informationen ein gebührenpflichtiger Dienst ist. In diesem Fall teilt der Kunde Infopro Digital sein Vorhaben mit und letztere erstellt einen Kostenvoranschlag, in den der Kunde ausdrücklich einwilligt, bevor solche Informationen in die Website aufgenommen werden. Falls der Kunde in eine solche Erweiterung einwilligt, wird dafür ein neuer Bestellschein erstellt, der automatisch ein Vertragsbestandteil wird.

Es versteht sich, dass L’Expo Permanente aus virtuellen Messeständen von zahlreichen Kunden besteht, darunter auch Unternehmen, deren Tätigkeiten zumindest teilweise untereinander konkurrieren können, was der Kunde anerkennt und worin er einwilligt.

3.1.2 Leads-Hefte

Infopro Digital übersendet dem Kunden per elektronischer Mitteilung an die Adresse, die er in seinem personalisierten Bereich angegeben hat, jede Bitte um Kontaktanbahnung, die ein Nutzer im Rahmen des von ihm abonnierten Leads-Heftes über L’Expo Permanente äußert. Die im Heft enthaltene Anzahl von Leads ist in dem dafür geltenden Bestellschein angegeben.

Hat der Kunde sein Leads-Heft vor dem Ende der laufenden Vertragsperiode verbraucht, erhält er bis zum Ablauf dieser Vertragsperiode keine neuen Leads mehr, außer er abonniert ein zusätzliches Leads-Heft bei Infopro Digital (wie in Artikel 3.2 vorgesehen). Wenn sein Leads-Heft vor dem Ende der Vertragsperiode nicht verbraucht ist, erfolgt kein Übertrag auf die nächste Vertragsperiode.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Leads entsprechend dem Wunsch des Nutzers an mehrere Kunden geschickt werden können, die ähnliche oder vergleichbare Produkte präsentieren und Konkurrenten sein können, was der Kunde anerkennt und worin er einwilligt.

3.2 Die Optionen

Der Kunde kann zu jedem Zeitpunkt in Ergänzung zu seinem laufenden Abonnement bei Infopro Digital Optionen abonnieren, zu denen insbesondere gehören:

  • zusätzliche Leads, falls sein Leads-Heft erschöpft ist;
  • die Veröffentlichung von zusätzlichen geschäftlichen Informationen auf dem virtuellen Messestand (Produktdatenblätter, Pressemitteilungen, PDF-Kataloge, Videos…);
  • privilegierte Standorte innerhalb von L’Expo Permanente (wie z.B. „Stands en vedette“ (Premium-Stände) …);
  • die Hervorhebung des virtuellen Messestands in den Informationsschreiben zu Produkten oder in exklusiven Informationsschreiben.

Die Optionen werden mit einem Bestellschein abonniert. Dem Kunden können neue Optionen bereitgestellt werden. Sie werden auf L’Expo Permanente oder im Bestellschein beschrieben.

3.3 Abschluss des Abonnements über eine Agentur

Falls der Kunde das Abonnement über eine Agentur abschließen möchte, muss diese ein schriftliches Mandat gemäß dem Gesetz 93-122 vom 29. Januar 1993 erhalten haben. Der Kunde bleibt in jedem Fall allein verantwortlich für die Handlungen seines Bevollmächtigten. Auf jede Bestellung, die über eine Agentur erteilt wird, wird ein Gewerberabatt von 15 % berechnet auf den Nettopreis nach Abzug des Mengenrabatts gewährt, sofern vor der Auftragsbestätigung eine Bescheinigung für dieses Mandat vorgelegt wurde.

Artikel 4: Dauer des Abonnements

4.1: Dauer des Abonnements

Das Abonnement dauert ein (1) Jahr und beginnt mit der Unterzeichnung des Bestellscheins. Es wird stillschweigend um dieselbe Dauer verlängert, sofern es nicht zum Jahrestag von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Die Kündigung hat per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.

Der Kunde kann darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt beschließen, seine Kommunikation auf seinem virtuellen Messestand zu beenden, ohne jedoch aus diesem Grund irgendeine Senkung des Preises beanspruchen zu können.

4.2: Ende des Abonnements

Bei Vertragsende gleich aus welchem Grund werden die Zugangsdaten von Infopro Digital deaktiviert, und sie wird den Inhalt des Kunden auf dessen einfache Aufforderung vernichten.

Artikel 5: Verpflichtungen der Parteien

5.1: Verpflichtungen des Kunden

Die virtuellen Messestände präsentieren nur Inhalte, die von dem Kunden geliefert wurden. Er ist allein verantwortlich für die Wahl der Kategorien, in denen er seinen virtuellen Messestand listen möchte. Allerdings behält sich Infopro Digital das Recht vor, den Namen, die Beschreibung und die Einordnung der Produkte und Dienstleistungen des Kunden zu ändern, um seine Listung zu optimieren und die Qualität der Suche der Nutzer zu verbessern. Es obliegt dem Kunden, die eventuellen Änderungen durch Infopro Digital zu überprüfen und ihr bei einem Fehler die eventuell auszuführenden Änderungen mitzuteilen.

Der Kunde verpflichtet sich, dass der Inhalt, den er in die Website stellt, richtig ist und die angebotenen Produkte und Dienstleistungen genau darstellt, dass er die Öffentlichkeit nicht irreführen kann, dass er nicht missbräuchlich ist oder den Verkauf von gefälschten oder gestohlenen Gütern beinhaltet und dass er das Markenrecht und die anderen Rechte an geistigem Eigentum achtet. Er garantiert, dass der Inhalt keine untersagte irreführende Werbung oder Parasitismus darstellt und ganz allgemein nicht gegen die Wettbewerbsvorschriften verstößt.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, im Besitz aller Rechte und Genehmigungen zu sein, die für die Veröffentlichung des Inhalts in L’Expo Permanente notwendig sind, insbesondere an den Fotografien, die auf der Website gezeigt werden. Er bescheinigt insbesondere, dass seine Veröffentlichung gegen keine geltenden Vorschriften oder Gesetze verstößt (besonders im Bereich der Werbung, des Wettbewerbs und des geistigen Eigentums) und dass sie keine verleumderische oder für Dritte schädliche Anspielung und keinen diskriminierenden Inhalt enthält.

Der Kunde entbindet Infopro Digital von jeder Haftung in Verbindung mit dem Inhalt, der auf seinem virtuellen Messestand in die Website aufgenommen wird, sowohl hinsichtlich des Inhalts wie der Form, und er entschädigt Infopro Digital für jeden Schaden, den sie erleiden sollte, und er übernimmt die Garantie für sie für jede Störung, Forderung oder Klage hinsichtlich des Inhalts und/oder ihrer Verbreitung, um die er sich alleine kümmert.

5.2 Verpflichtungen von Infopro Digital

Ganz allgemein unterliegt Infopro Digital einer Handlungspflicht. Sie garantiert in keiner Weise für die geschäftliche Effizienz von L’Expo Permanente

Infopro Digital behält sich aus Wartungsgründen das Recht vor, vorübergehend und ohne Vorankündigung den Zugang zu den virtuellen Messeständen auszusetzen, ohne dass der Kunde diesbezüglich weder die Zahlung eines Schadenersatzes noch die vorzeitige Kündigung des Abonnements verlangen kann.

Darüber hinaus und angesichts der Natur des Internets lehnt Infopro Digital jede Haftung ab im Falle einer Panne, einer Unterbrechung oder einer Veränderung des Zugangs zu den virtuellen Messeständen, die aus dem Telekommunikationsnetz, den vom Nutzer und/oder dem Kunden verwendeten Verbindungsgeräten oder jeder anderen Ursache, auf die Infopro Digital keinen Einfluss hat, resultieren könnte.

Falls Infopro Digital gleich aus welchem Grund in die Haftung genommen wird, können die Schadenersatzzahlungen und alle Entschädigungen, die Infopro Digital aus allen Gründen zusammengenommen schulden könnte, nicht die Beträge übersteigen, die von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags für das laufende Jahr in dem der zu entschädigende Schaden aufgetreten ist, gezahlt wurden.

Infopro Digital haftet nicht für die indirekten Schäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich jeden geschäftlichen Schaden, zusätzliche Betriebskosten, Verlust von Daten oder Dateien, Verlust von Umsatz oder Gewinn, Verlust von Kundschaft, Verlust einer Geschäftschance, die mit der Bereitstellung oder der Nutzung des Dienstes verbunden sind, auch wenn Infopro Digital auf die Eventualität des Auftretens eines solchen Verlustes oder eines solchen Schadens hingewiesen wurde.

Es wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart und der Kunde willigt darin ein, dass die Bestimmungen dieser Klausel weiterhin gelten bei einer Beendigung des Vertrags, die durch einen wirksam gewordenen Gerichtsbeschluss festgestellt wird. Die vorliegenden Bestimmungen legen eine Verteilung der Risiken zwischen Infopro Digital und dem Kunden fest. Der Preis spiegelt diese Verteilung sowie die beschriebene Haftungsbegrenzung wider.

Im Rahmen der Anbahnung von Leads ist Infopro Digital in keinem Fall an den Beziehungen, die zwischen den Kunden und den Nutzern geknüpft werden könnten, beteiligt und haftet in keiner Weise bei Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstehen könnten.

Artikel 6: Änderung des Inhalts

Der Inhalt der virtuellen Messestände wird von Infopro Digital moderiert, die sich das Recht vorbehält:

  • jeden Inhalt gleich welcher Art, der gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen würde, sofort und ohne vorherige Aufforderung zu löschen;
  • einen Auftrag abzulehnen, dessen Inhalt unvollständig ist oder der dem Gegenstand ihrer Website, ihrer Ethik oder ihrer Deontologie nicht entspricht. Abgelehnte Aufträge werden in voller Höhe erstattet.

Artikel 7: Finanzielle Bedingungen

7.1: Preis

Das Abonnement wird auf der Basis der im Bestellschein angegebenen Preise in Rechnung gestellt. Er kann von Infopro Digital im Zeitpunkt der Verlängerung auf der Basis der positiven Entwicklung des SYNTEC-Indexes in der betreffenden Periode neu festgesetzt werden.

7.2: Zahlungs- und Fakturierungsbedingungen

Die Rechnungen werden durch Abbuchung gemäß dem im Bestellschein festgelegten Zahlungsplan bezahlt. Bei einer Zahlung ohne Abbuchung, insbesondere per Scheck oder Überweisung, sind die Rechnungen bei Erhalt und ohne Skonto zahlbar. Jeder Zahlungsverzug hat von Rechts wegen und ohne vorherige Aufforderung die Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3-Fachen) des gesetzlichen Zinssatzes berechnet pro Verzugstag zur Folge, ohne dass diese Klausel die Fälligkeit der Schuld einschränken würde.

Bei Nichtzahlung einer Rechnung bei ihrer Fälligkeit kann Infopro Digital ohne vorherige Aufforderung die vollständige Zahlung aller Beträge fordern, die der Kunde schuldet. Infopro Digital ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, bis die betreffende Rechnung bezahlt ist. Die Parteien vereinbaren, dass diese Aussetzung nicht als eine Kündigung durch Infopro Digital betrachtet werden kann und keinen Entschädigungsanspruch für den Kunden eröffnet.

Artikel 8: Vertraulichkeit

Der Kunde gewährleistet allein die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten. Er verpflichtet sich, Infopro Digital sofort von jeder nicht gestatteten Nutzung seines Kontos und/oder von jeder Beeinträchtigung der Vertraulichkeit und der Sicherheit seiner Identifizierungsmittel zu informieren.

Artikel 9: Verschiedenes

Der Kunde erklärt ausdrücklich, den Vertrag weder ganz noch teilweise an einen Dritten, einschließlich aller seiner Tochtergesellschaften, zu veräußern oder zu übertragen, auch nicht unentgeltlich. Infopro Digital kann den Vertrag an jeden Dritten seiner Wahl abtreten.

Der Kunde gestattet es Infopro Digital, ihn als Kundenreferenz anzugeben und in diesem Rahmen sein Logo auf L’Expo Permanente anzubringen.

Das anwendbare Recht ist das französische Recht. Jede Streitigkeit bezüglich der Auslegung oder der Erfüllung des Vertrags wird den Gerichten in NANTERRE unterbreitet, die allein zuständig sind, auch bei Eilverfahren und ungeachtet einer Berufung, Gewährleistungsklage oder Mehrzahl von Beklagten.

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